Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.)

Leitfaden für Arbeitslose

Der Rechtsratgeber zum SGB III

Jetzt mit 14-seitigem Beileger zur Aktualisierung der 36. Auflage: „Gesetzesänderungen, die für das SGB III wichtig sind“

 

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Beschreibung

Leseprobe

 

Jetzt mit 14-seitigem Beileger zur Aktualisierung der 36. Auflage: „Gesetzesänderungen, die für das SGB III wichtig sind“

 

Die 36. Auflage bringt den Leitfaden auf den Stand März 2022. Anders als bei der 2020 erschienenen Vorauflage hat der Gesetzgeber seitdem das SGB III kaum verändert.

Lediglich die COVID-19-Pandemie hinterließ Spuren; insbesondere bei der Regelung des Kurzarbeitergelds. Diese zeitlich möglicherweise auslaufenden Änderungen sind im Kapitel K auf dem Stand des »Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen« vom 23. März 2022 berücksichtigt.

Die Digitalisierung schreitet voran und macht auch vor der Arbeitslosenversicherung nicht halt. Seit 1927, also seit es die Arbeitslosenversicherung in Deutschland gibt, mussten sich Arbeitslose persönlich im Arbeitsamt bzw. in der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Das hat der Gesetzgeber jetzt geändert. Seit dem 1.1.2022 genügt eine elektronische Arbeitslosmeldung im Fachportal der Bundesagentur. Der Gang zur Arbeitsagentur ist also nicht mehr nötig.

Die Rechtsprechung ist auf dem Stand März 2022 eingearbeitet. Eine für viele Arbeitslose wichtige Frage hat das BSG mit Urteil vom 4.3.2021 – B 11 AL 5/10 R geklärt: Lange war streitig, ob Rückforderungsansprüche der Behörden in vier Jahren oder in 30 Jahren verjähren. Jetzt gilt: Rückforderungsansprüche der Bundesagentur für Arbeit verjähren in vier Jahren; erst Vollstreckungsversuche können, wenn sie bestandskräftig werden, die Verjährungsfrist auf 30 Jahre verlängern.

Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, die eine einheitliche Praxis der Agentur für Arbeit gewährleisten sollen, sind auf neuestem Stand berücksichtigt.

Einen Überblick über die Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit für Jugendliche und erwachsene Flüchtlinge aus der Ukraine finden Sie unter: 

https://www.fluechtlingsrat-thr.de/sites/fluechtlingsrat/files/news/2022/2203 08_Übersicht_Förderinstrumente.pdf.

Der Preis des Leitfadens musste wegen des dramatisch angestiegenen Papierpreises und erhöhter Druck- und  Transprortkosten leider erhöht werden.

 

Pressestimmen:

»… es gibt nur wenige Ratgeber auf dem Markt, die so sinnvoll und zweckmäßig sind wie diese gelbe Reihe aus dem Fachhochschulverlag in Frankfurt … Als Standardwerk für alle Betroffenen und für Berater/innen uneingeschränkt zu empfehlen.« (arbeitsmarkt BILDUNG/KULTUR/SOZIALWESEN, 7/2010)

»Dieses Standardwerk zum SGB III ist in seiner verständlichen, übersichtlichen und insbesondere umfassenden Darstellung ein Muss für jeden, der zum SGB III berät.« (Rechtsanwältin Birgit Scheibe, in: Sozialrecht aktuell, 4/2010)

»Der mit Abstand beste Rechtsratgeber für Arbeitslose.« (Berliner Arbeitslosenzentrum)

»Der Leitfaden ist ein Fundus und ein alternativloses Muss für die anwaltliche Beratungsarbeit.« (RA Gottfried Krutzki, in: ASR 2/2008, S. 118 f.)

Zusätzliche Information

Gewicht 0.900 kg
Auflage

36. Auflage

Ausstattung

2-farbig, kartoniert

Autoren / Herausgeber

Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.)

Band

003

Erscheinungsdatum

2022

ISBN

978-3-947273-59-1

Seitenzahl

720 Seiten

Stand

März 2022